FAQs
Willkommen in der Praxis Wilmersdorf. Schön, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben.
Die Entscheidung, eine Psychotherapie zu beginnen, ist oft auch mit einigen Fragezeichen verbunden.
Hier finden Sie hoffentlich die wichtigsten Antworten.
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Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Psychotherapieverfahren, mit dessen Hilfe ein breites Spektrum an psychischen Störungen behandelt werden kann. Jede Psychotherapie ist individuell auf die Bedürfnisse und Anliegen der Patient:innen ausgelegt, die gemeinsam erarbeitet werden.
Die grundsätzliche Annahme, dass Lernen im Zentrum von Entwicklung und Veränderung steht, gibt uns im verhaltenstherapeutischen Setting die Möglichkeit praxisorientiert und lebensnah mit Herausforderungen zu “üben”. Hier kann eine klassische Angstkonfrontation genauso Teil des Therapieprozesses sein wie Rollenspiele oder soziales Kompetenztraining. Zusätzlich steht das Lernen über eigene innere Wirkmechanismen und Zusammenhänge im Fokus der Verhaltenstherapie.
Das gemeinsame Hinterfragen von automatischen Gedanken, inneren Überzeugungen, biographischer Prägung und Rollen im Familiensystem ist ein ebenso wichtiger Teil unserer Arbeit. Manchmal geht es hierbei auch erst einmal darum, die Aufmerksamkeit auf das Hier und Jetzt zu lenken, Gefühle und Gedanken achtsam wahrzunehmen, um Raum für Veränderung zu schaffen.
Zentral für unsere Arbeit ist auch das Zusammenspiel mit den jeweiligen Bezugssystemen, – etwa dem familiären und beruflichen Umfeld oder dem Freundeskreis. Denn vor allem hier findet soziales Lernen und Entwicklung im Alltag statt.
Mehr Informationen darüber, wie wir arbeiten und welche Schwerpunkte wir setzen, können Sie unserer Personenvorstellung entnehmen.
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Wir behandeln Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von 3 bis 21 Jahren (Vor der Beendigung des 21. Lebensjahres können sich die Patient:innen bei uns anmelden, wenn die Behandlung läuft, ist die Behandlungslänge über das 22ste Lebensjahr hinaus möglich.)
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Im Schnitt trifft man sich einmal pro Woche zu einem 50-minütigen Termin. In Akutsituationen können die Sitzungen auch öfter stattfinden.
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Psychotherapeut:innen unterliegen der Schweigepflicht. Aus Abrechnungsgründen und im Zuge der Kostenübernahme kann es aber notwendig sein, dass Informationen an die Krankenversicherung weitergegeben werden. Selbstverständlich werden sie darüber in Kenntnis gesetzt. Gegebenenfalls muss ein Antrag gutachterlich und anonymisiert geprüft werden, wonach entschieden wird, ob die beantragte Therapie stattfinden kann.
Die therapeutische Schweigepflicht gilt übrigens auch gegenüber den Eltern und den Bezugssystemen. In welchem Rahmen, zeigen wir Ihnen gerne im Erstgespräch auf.
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Zuerst vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein Kennenlernen.
Im gemeinsamen Gespräch haben wir zunächst die Möglichkeit, uns einen Überblick über die Themen zu verschaffen, die aktuell die größte Herausforderung bedeuten.
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Mit einem ausführlichen diagnostischen Prozess. Dabei verwenden wir standardisierte Interviews und Fragebögen, um am Ende eine Diagnose festlegen zu können und gemeinsam Therapieziele zu vereinbaren.
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Sofern sich die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – und ggf. deren Familien – bei uns wohlfühlen und sich für den Therapiebeginn entscheiden, beginnt die gemeinsame Arbeit.
Alle Kolleginnen in der Praxis arbeiten hierbei mit einem multimodalen verhaltenstherapeutischen Schwerpunkt. Unsere weiteren Kernkompetenzen können Sie unseren persönlichen Vorstellungstexten entnehmen. Jeder Therapieprozess ist individuell, und wir entscheiden gemeinsam, ob eine Langzeit- oder eine Kurzzeittherapie für Sie besser passt.
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Wir sind eine Praxisgemeinschaft, die über Privatversicherungen,die Berufskrankenkassen (MKK, BKK Bahn. etc), mit Selbstzahler:innen, dem Integrierten Versorgungssystem IVP (https://www.ivpnetworks.de) und dem Kostenerstattungsverfahren bei gesetzlichen Krankenkassen (Siehe auch den Unterpunkt Kostenerstattungsverfahren: wie funktioniert das?) abrechnet.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, empfiehlt es sich, bereits vor dem Erstgespräch die notwendigen Unterlagen von Ihrer Kasse anzufordern und diese mitzubringen, um Wartezeiten zu vermeiden.
Informieren Sie sich bitte auch bei den Berufskrankenkassen, wie Sie sich am besten auf das Erstgespräch vorbereiten können.
Wenn Sie Selbstzahler:in sind, besprechen wir gemeinsam die Zahlungsmodalitäten. Eltern-, Paar-, und Coachingsitzungen können nur als Selbstzahler:in abgerechnet werden.
Falls Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, beraten wir Sie gerne in Bezug auf das Kostenerstattungsverfahren. Hierfür wird zunächst ein Erstgespräch auf Selbstzahler:innenbasis durchgeführt.
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Grundlage der Abrechnung für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler ist die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP Stand Juli 2024). Weitere Informationen zur GOP Abrechnung finden Sie auch bei der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV).
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Psychotherapeutische Leistungen sind meist im Leistungskatalog der jeweiligen Versicherung eingeschlossen. Der Leistungsumfang hängt vom individuellen Tarif ab. Je nach Tarif werden die Kosten entweder komplett oder anteilig übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bereits vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
Folgende Faktoren sind hierbei von Bedeutung:
Anzahl der probatorischen Sitzungen
diagnostische Testverfahren
interne Formulare, die die Versicherung zur Verfügung stellt
notwendige Anträge vor Beginn der Therapie
Abrechnungsfaktor für die individuelle Leistung
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten direkt die Rechnung von der jeweiligen Psychotherapeutin und sind für die fristgerechte Zahlung der Rechnung verantwortlich. Die Rechnung kann bei der zuständigen Versicherung eingereicht werden. Über die Höhe des Satzes und eine in manchen Fällen nötige private Zuzahlung klärt Sie die Psychotherapeutin auf.
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Mit dem Kostenerstattungsverfahren können sie auch über die gesetzliche Krankenversicherung in unserer Praxis angebunden werden. Allerdings müssen sie hierzu ihrer Krankenkasse erst einmal darlegen, dass sie in keiner Psychotherapeutischen Praxis mit Kassensitz zeitnah behandelt werden können, und so ein “Systemversagen” seitens der Krankenkasse nachgewiesen werden kann.
Hierbei müssten zuerst bei einem niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Kassenzulassung einen Termin vereinbaren und dort um eine Sprechstunde bitten (diese muss Ihnen ohne lange Wartezeiten angeboten werden).
Dort schildern Sie Ihr Anliegen und bitten um ein sogenanntes PTV11, also ein Überweisungsformular für die Psychotherapie in einer anderen Praxis.
Lassen Sie sich bitte parallel dazu ein ärztliches Konsil mit einem Dringlichkeitscode von Ihrem behandelnden Hausarzt ausstellen. Schildern Sie hierzu die zeitnahe Notwendigkeit einer Behandlung.
Listen Sie formlos in einer Tabelle 7-10 niedergelassene Kassentherapeut:innen auf, bei denen Sie vier Monate oder länger auf eine Behandlung warten müssen. Meist ist die Information, welche Praxen ausgelastet sind, schon auf den jeweiligen Homepages einsehbar.
Vermerken sie zusätzlich in Schriftform, dass Sie mit der Terminservicestelle (Telefonnummer 116117) in Kontakt waren, und diese Ihnen in Bezug auf einen Termin nicht weiterhelfen konnte.
Im Anschluss wird Ihnen ein Anschreiben für die Weiterbehandlung in unserer Praxis ausgestellt.
Zum ersten Termin in unserer Praxis bringen Sie wenn möglich bereits alle oben genannten Unterlagen mit, um unnötige Wartezeiten zu minimieren. Da dieser Termin vor Bewilligung des Kostenerstattungsverfahren stattfindet, muss er als Selbstzahler:innentermin durchgeführt werden.
Weitere Informationen finden sie hier: